Vereinsordnung

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Vereinsordnung - Elsheimer Carneval Vereins 1928 e.V.

Diese Vereinsordnung enthält satzungserläuternde Regelungen und ist für alle Mitglieder verbindlich.

 

§ 1 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus aktiven, inaktiven und jugendlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.

§ 2 Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder, die sich um den Verein oder den Karneval besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstands zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglied wird auch, wer 44 Jahre dem ECV angehört und mindestens 60 Jahre alt ist. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind beitragsfrei.

§ 3 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Kommt ein Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach (Beitragszahlung) und trotz Aufforderung seine Zahlungen nicht leistet, so können Maßnahmen aus § 2 Absatz 7 der Satzung durchgeführt werden. In begründeten Fällen kann das Mitglied einen Antrag auf Stundung von Mitgliedsbeiträgen ganz oder teilweise stellen. Der Vorstand fasst dann einen entsprechenden Beschluss.

§ 4 Beiträge

Die Jahres-Mitgliedsbeiträge betragen derzeit:

Erwachsene 10,- € / Jahr
Ehepaare/Familienbeitrag (einschl. Kinder bis 18 Jahre) 18,- € / Jahr
Jugendliche/r bis 18 Jahre 6,- € / Jahr
Schüler/Studenten ab 18 Jahre (mit Bescheinigung) 6,- € / Jahr

Die Höhe des Jahresbeitrags bemisst sich nach dem Status des Mitglieds am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Der reduzierte Beitrag für Schüler und Studenten wird nur gewährt, wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres zum o.a. Termin eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Die Beiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und werden, sofern Einzugsermächtigung erteilt ist, im Januar eingezogen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, haben die Beiträge zum gleichen Zeitpunkt auf das Konto des Elsheimer Carneval Vereins Nr. 220144018 bei der Mainzer Volksbank, BLZ 551 900 00, zu überweisen oder beim 1.Kassierer bar abzuliefern.

$ 5 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • die Bewilligung von Ausgaben,
  • die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  • die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen Mitglieder
  • die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder intern, d.h., er kann für bestimmte Arbeiten z.B. einen Jugend- oder Pressewart bestimmen

Der Vorstand ist von den einzelnen Vorstandsmitgliedern über die ihren Geschäftsbereich
betreffenden Vorgänge regelmäßig zu unterrichten.

 

§ 6 Ausschüsse

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vorstand in den betreffenden Aufgabenstellungen
zu unterstützen und dem Vorstand zuzuarbeiten. Sie arbeiten selbständig und
werden von einem Ausschussvorsitzenden, der auch ein Vorstandsmitglied sein kann, geleitet.
Im Verein sind folgende Ausschüsse gebildet:

  • Jugendausschuss
  • Veranstaltungsausschuss
  • Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit/Ausflüge

Ausschussmitglieder können an den Vorstandssitzungen auf Einladung beratend teilnehmen.

§ 7 Datenschutz

Für vereinsinterne Zwecke werden folgende personenbezogenen Daten der Mitglieder, soweit sie im Antragsformular ausgefüllt sind, gespeichert. Die kursiv markierten Angaben sind unbedingt erforderlich.
Vor- und Nachname, ggf. akad. Titel, Berufsbezeichnung, Geburtstag, Anschrift, Hochzeitsdatum, Telefon, ggf. Fax und Email-Adresse, Eintrittsdatum sowie Kontoverbindung.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies für Vereinszwecke erforderlich ist und auch dann nur im unbedingt notwendigen Umfang.
Die Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, bei den Datenschutzbeauftragten des Vereins (1. Kassierer und Peter Schwerdt) Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Mit dem Austritt aus dem Verein werden die Daten gelöscht.

§ 8 Inkrafttreten

Die Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. April 2004 in Kraft.

 

Stadecken-Elsheim, 23.April 2004

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